Hausordnung

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Hausordnung Islamische Gemeinde Neu Wulmstorf e.V.
- Stand 09.04.2026

Allgemeines

  • Die Moschee ist ein Ort des Respekts, Friedens und der Gemeinschaft.
  • Besucher werden gebeten, sich rücksichtsvoll und vorbildlich zu verhalten

Verhalten im Gebetsraum

  • Der Gebetsraum ist ein Ort der Ruhe und Andacht.
  • Speisen und Getränke sind im Gebetsraum strikt verboten.
  • Mobiltelefone bitte auf lautlos stellen.
  • Betreten des Gebetsraums nur mit Socken – barfuß ist nicht gestattet.
  • Schuhe nur im vorgesehenen Bereich abstellen.
Kinder & Spielen im Gebetsraum
  • Angemessenes, ruhiges Spielen ist erlaubt, sofern es niemanden stört.
  • Nicht gestattet sind Ringen oder Kämpfen, sowie das Spielen mit Bällen oder
    anderen fliegenden Gegenständen.
  • Gefährdendes Verhalten ist nicht erlaubt

Hygiene und Kleidung

  • Besucher tragen saubere und angemessene Kleidung.
  • Vor dem Gebet ist auf persönliche Hygiene zu achten.
  • Die Verwendung von Düften ist erlaubt – bitte rücksichtsvoll und in Maßen

Rauchen

  • Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.
  • Zigarettenreste bitte ordnungsgemäß entsorgen.

Wudu-/Waschräume

  • Die Waschräume sind sauber zu halten.
  • Wasser sparsam verwenden.
  • Keine persönlichen Gegenstände im Waschbereich stehen lassen.

Parken & Außenbereich

  • Parken nur auf den vorgesehenen Parkplätzen.
  • Parkwege, Fußwege und Zufahrten dürfen nicht blockiert werden.
  • Die Auffahrt bis hin zum Eingang ist freizuhalten.
  • Im öffentlichen Bereich gilt: vorbildliches Handeln gemäß der StVO.
  • Nicht in Halteverbotszonen, zweiter Reihe, vor Einfahrten oder auf
    Nachbargrundstücken parken.

Ordnung & Sauberkeit

  • Müll in den vorgesehenen Behältern entsorgen.
  • Essen und Trinken sind in den Gebetsräumen nicht erlaubt.
  • Verzehr nur in Gemeinschaftsbereichen.

Sicherheit

  • Fluchtwege und Notausgänge müssen freibleiben.
  • Im Notfall den Anweisungen des Vorstandes oder der Verantwortlichen folgen.

Hausrecht

  • Das Hausrecht wird vom Moscheevorstand oder beauftragten Personen
    ausgeübt.
  • Bei Verstößen können Maßnahmen bis hin zum Hausverweis erfolgen.

Neu Wulmstorf, 09.04.2026